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Widerrufsbelehrung
Das Rücktrittsrecht ist für bereits von Heimatfutter ausgelieferte Tiefkühlwaren nach § 312d (4) BGB wegen der leicht verderblichen Ware ausgeschlossen, sofern kein anderweitiger Mangel an der Ware vorliegt.
Liegt ein von Heimatfutter zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Heimatfutter nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. An- oder aufgetaute Waren stellen keinen Mangel dar, sofern die Waren noch gekühlt überbracht wurden.
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